Brandschutzbeauftragter
Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205 - 003.
Zu den Terminen
Geprüfte Brandschutzbeauftragte
Die Weiterbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten in 8 Tagen bietet kompaktes und aktuelles Wissen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 205 - 003) und entspricht mit 64 UE den Richtlinien vfdb 12-09/01 und VdS 3111.
Ziele:
Nach der Weiterbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten berätst und unterstützt Du in Deinem Unternehmen in Brandschutzfragen, kontrollierst die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilst Brandgefährdungen.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen, Brandlehre, Brand- und Explosionsgefahren, baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung, organisatorischer Brandschutz, Behörden, Feuerwehr und Versicherer sowie eine Abschlussprüfung.
Rechlicher Hintergrund:
In Industriebauten, größeren Versammlungsstätten, Krankenhäusern und Verkaufsstätten ist ein/eine Brandschutzbeauftragte/r gesetzlich vorgeschrieben. Brandschutzbeauftragte sind vom Unternehmen bestellte Personen, die für Fragen des Brandschutzes zuständig sind. Brandschutzbeauftragte können intern oder extern bestellt werden.
Weiterbildungen zum oder zur Brandschutzbeauftragten gerne auf Anfrage
Termine
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