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Betriebliche/r Ersthelfer:in

Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer:innen ist Pflicht für jedes Unternehmen.

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Ersthelfende im Betrieb

Ersthelfer:in im Betrieb

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In einem Betrieb gibt es unterschiedliche Sicherheitsrisiken. Arbeiten Deine Beschäftigten nur am Schreibtisch, ist das Unfallrisiko relativ gering. Dennoch kann es auch hier zu Zwischenfällen kommen, bei denen sich Kenntnisse in Erster Hilfe als lebensrettend erweisen können. In handwerklichen Betrieben steigt das Risiko und damit die Zahl der Unfälle. Daher ist es sinnvoll, wenn hier mehrere Beschäftigte über eine Ausbildung als Ersthelfer:in verfügen. Gehe mit einer Vorbildfunktion voran! Je mehr Beschäftigte geschult sind, desto besser die Chancen für eine schnelle und fachlich kompetente Versorgung im Notfall.

Die Bestimmungen für Betriebe besagen, dass eine bestimmte Mindestanzahl als Ersthelfer ausgebildet sein sollte. Sind mehr als zwei, aber weniger als 20 Versicherte anwesend, so sollte ein Ersthelfer anwesend sein. In Handels- und Verwaltungsbetrieben sollten bei mehr als 20 Versicherten 5 Prozent der Anwesenden eine Ausbildung zum Ersthelfer absolviert haben. 

Wieviele Ersthelfer braucht Dein Betrieb?

Ein/e Ersthelfer:in muss in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Qualifikation wird durch den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrgangs mit neun Unterrichtseinheiten erreicht. Die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Die Fortbildung geschieht in Form eines Erste-Hilfe-Trainings, das ebenfalls aus neun Unterrichtseinheiten besteht. Erste-Hilfe-Lehrgänge und Trainingseinheiten dürfen nur von den in §26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1 eingetragenen ermächtigten Stellen durchgeführt werden.

Weitere Informationen dazu findest du hier in einer guten Übersicht.

Für Dein Unternehmen in Duisburg und Umgebung fallen keine Kosten an. Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Du musst lediglich für eventuell entstandene Fahrtkosten oder eine Entgeltfortzahlung aufkommen.

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